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   KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12   

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https://dejure.org/2012,28214
KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12 (https://dejure.org/2012,28214)
KG, Entscheidung vom 17.09.2012 - 1 VA 7/12 (https://dejure.org/2012,28214)
KG, Entscheidung vom 17. September 2012 - 1 VA 7/12 (https://dejure.org/2012,28214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1309 Abs 2 S 1 BGB, § 1314 Abs 2 Nr 5 BGB, § 1319 Abs 1 S 1 BGB, Art 13 Abs 2 BGBEG, § 23 GVGEG
    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Rechtsmissbrauch bei sich nie persönlich begegneten Verlobten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses wegen Eingehung einer Scheinehe

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EGGVG § 26, BGB § 1309 Abs. 2, BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5, BGB § 1310 Abs. 1 S. 2 2. Hs., BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5, GG Art. 6 Abs. 1, BGB § 1353 Abs. 1, BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5
    Gerichtliche Entscheidung, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeit, Scheinehe, Zweckehe, eheliche Lebensgemeinschaft, Ehehindernis, Eheschließungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses wegen Eingehung einer Scheinehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 953
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 31.07.2001 - 3 VA 1/01

    Ehefähigkeitszeugnis - Missbrauch - Videokontakt

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
    Ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1319 Abs. 1 Satz 1 BGB) kann nicht allein deshalb als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden, weil die Verlobten sich nie persönlich begegnet sind (Abgrenzung zu OLG Naumburg, 31. Juli 2001, 3 VA 1/01, StAZ 2003, 112 f.).

    Ein offensichtlich fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten der Antragsgegnerin liegt schon deshalb nicht vor, weil sie sich im Ausgangspunkt auf eine Entscheidung des OLG Naumburg, StAZ 2003, 112 f. stützen konnte.

  • OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04

    Eheaufhebung, Ehescheidung und internationales Privatrecht: Aufhebung der

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
    Trifft dies nur auf einen der Verlobten zu, liegt kein Fall des § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB vor (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 277, 278; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1202).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 57/07

    Zur Weigerung eines Standesbeamten, ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
    Trifft dies nur auf einen der Verlobten zu, liegt kein Fall des § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB vor (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 277, 278; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1202).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01

    Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
    Das Befreiungsverfahren ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, die Motive des Heiratsentschlusses näher zu erforschen (OLG Naumburg, BeckRS 2001, 30223138).
  • KG, 27.03.2001 - 1 VA 36/99

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB )

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
    Da gem. Art. 13 Abs. 1 EGBGB die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung dem Heimatrecht jedes Verlobten unterliegen, greift das genannte Ehehindernis als zweiseitiges Verbot (Coester in MünchKomm, BGB, 5. Aufl., Rdn. 58 zu § 13 EGBGB) ein, wenn deutsches materielles Eheschließungsrecht für einen der Verlobten maßgebend ist (vgl. hierzu und zum Folgenden Senat, NJW-RR 2001, 1373, 1374 m.umfangr.Nachw.).
  • KG, 22.05.1998 - 25 VA 10/97

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Nachweis der

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
    Danach vermag der Senat mit einer für das praktische Leben notwendigen und ausreichenden Sicherheit, die verbleibende Zweifel nicht völlig ausschließen muss (vgl. KG - 25.ZS.- StAZ 1999, 112 und 334), angesichts der vorliegenden schriftlichen Erklärungen nicht die Feststellung zu treffen, dass die Antragstellerin oder ihr Verlobter mit der beabsichtigten Eheschließung offensichtlich rechtsmissbräuchlich zu handeln beabsichtigen.
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